|
| |||||||||||||||||||||||||||||
News, Aktionen und VernehmlassungenInhaltNews Aktionen Vernehmlassungen News
AktionenAktion "Rote Karte"Das kantonale Personal zeigt dem St. Galler Kantonsrat die rote Karte! Übergabe der "Rote Karte" vor der Februarsession des St. Galler Kantonsrates, 14. Februar 2011. Die Vertretung des Kantonsratsparlamentes glänzte mit Abwesenheit. Die Präsidentin der Personalverbändekonferenz PVK SG, Maria Huber, vpod Regionalsekretärin kritisierte das Fernbleiben des Kantonsratspräsidiums vor rund 200 Anwesenden. Gesammelt wurden rund 3700 Unterschriften. Ein Fingerzeig an die Politik! Aktion gegen die Sparmassnahmen im Sozialbereich des vpod vom 20. Spetember 2010 vor dem Kantonsrat ![]() ![]() Stopp: Genug gepresst! Der Kantonsrat hat an der Sondersession vom 1./2.Juli 2003 erste Sparmassnahmen beschlossen. Sie werden zu einem Personalabbau von über 100 Stellen führen. In verschiedenen Bereichen wird es den bereits heute vorhandenen Druck und Stress spürbar erhöhen. Dies werden im Bildungsbereich die Schülerinnen und Schüler und die Eltern spüren, im Gesundheitsbereich die Patientinnen und Patienten ganz direkt merken. Trotz anders lautenden Aussagen verschiedener politischen Parteien wird die Bildung in der Volksschule und Mittelschule abgebaut. Bildung, die viel gepriesene, einzige echte Ressource der Schweiz, und die Lehrkräfte besitzen nicht den notwendigen Stellenwert. Im Gesundheitsbereich werden mit den massiven Kürzungen auch Leistungsangebote reduziert werden müssen. Dies trifft das Personal, aber auch die Patientinnen und Patienten in den Regionen. Es sind konkrete Schritte hin zu einer Zweiklassenmedizin zu beobachten. Das Gesundheitspersonal spürt zudem den weiter zunehmenden Druck und Stress. Mit den Sparbeschlüssen geraten auch weitere Bereiche wie Zentren für Prävention, landwirtschaftliche Ausbildung sowie Forstwirtschaft in den Abbausog. Die noch vorhandenen Ressourcen reichen vielerorts nicht mehr, dass die Arbeit den Qualitätsansprüchen genügen kann. Dagegen wehren wir uns! In der Septembersession werden weitere Sparmassnahmen diskutiert. Die Regierung sieht in weiten Teilen die Problematik und empfiehlt die Mehrzahl der Sparvorschläge zur Ablehnung. Sie würden die Qualität der Arbeitsbedingungen beispielsweise im Bildungsbereich weiter unter Druck setzen. Dies darf nicht passieren! Das Budget 2004 ist in Bearbeitung und wird bald präsentiert. Darin geht es um die Lohnentwicklung des Personals sowie die Belohnung von guten Leistungen. Das Personal hat in den vergangenen Jahren immer wieder schwierige Budgetsituationen abfedern müssen. Unser Lohn verträgt keinen weiteren Abbau. Das Personal ist nicht bereit, die Folgen der unsinnigen Sparwut des Parlamentes auszubaden. Die Zitrone ist ausgepresst! Zusätzliche Auskünfte: Peter Hartmann, vpod ostschweiz, 071 223 80 43 Yvonne Ribi, Geschäftsstellenleiterin SBK, 079 457 26 40 oder 071 223 43 66 Ruedi Hofmänner, Co - Präsident KLV, 079 334 99 73 Heidi Hanselmann, Präsidentenkonferenz st.gall. Staatspersonalverbände, 079 682 07 02 Diese Information des St.Galler Staatspersonals wird getragen durch: Verband des Personals öffentlicher Dienste vpod, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, Kantonaler Lehrerinnen- und Lehrerverband KLV, Kanto-naler Mittelschullehrerinnen und -lehrer Verein KMV, Verband kantonaler Angestellten, Ge-werkschaft syna, Personalverband Strassenunterhalt, Vereinigung st.gall. Untersuchungs-richterInnen und JugendanwältInnen, Schweiz. Berufsverband für Geriatrie-, Rehabilitation- und Langzeitpflege SBGRL, Schweiz. Vereinigung der Fachleute für medizinisch-technische Radiologie SVMTRA, Fachverband der med. LaborantInnen, Verband schweiz. Assistenz- und Oberärzte VSAO, Verband der Oberärzte mbF, Konferenz leitender Spitalärzte, Chefärzte-konvent KSSG, Physiotherapie Verband, Schweiz. Berufsverband Soziale Arbeit SBS VernehmlassungenPflegefinanzierung; Umsetzung im Kanton St. Gallen , Mai 2010Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Die Finanzierung der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird neu geregelt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird künftig einen gesamtschweizerischen festgelegten Beitrag an die Pflegekosten leisten. Die Finanzierung der restlichen Pflegekosten ist von den Pflegbedürftigen und der öffentlichen Hand sicherzustellen. Mit der Akut- und Übergangspflege wird ein neues Abrechnungssegment für ärztlich verordnete Pflege während 14 Tagen im Anschluss eines Spitalaufenthaltes geschaffen. Neu ist nicht nur die direkte Kostenträgerschaft der öffentlichen Hand für die Pflegekosten sondern auch der generelle Anspruch sämtlicher Pflegbedürftigen auf Beiträge der öffentlichen Hand. Im Kanton St. Gallen, wie auch in andern Kanton müssen für die Umsetzung der Pflegefinanzierung gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. www.sg.ch/news/1/2010/05/vernehmlassung_ueber.html Die Stellungnahme des vpod ostschweiz Die Absicht des Kantons neu eine Oberaufsicht über die Pflegeheime wahrzunehmen und Bestimmungen über Qualität in Verordnungen festzulegen, wird vom vpod begrüsst. Nur so wird im ganzen Kanton eine Qualitätssicherung und - entwicklung ermöglicht. Mit der Kann-Formulierung bleibt der Kanton jedoch auf halbem Wege stehen. Der vpod regt an im Gesetz verbindlich festzulegen, dass die Qualitätssicherung in einer Verordnung geregelt wird. Darin sind z.B. verbindliche Skill- und Grademix, an denen sich die Heime orientieren müssen, und der Anteil an gut ausgebildetem Personal festgelegt. Angesichts des sich abzeichnenden Mangels an ausgebildetem Personal, ist auch eine Ausbildungspflicht mit der entsprechenden finanziellen Unterstützung vorzusehen. Um die Qualitätssicherung in der Pflege zu garantieren sollte das Verhältnis von gut ausgebildetem Personal (Sekundarstufe II und tertiär Ausbildung) zu den Assistenzanstellungen und zum übrigen Personal etwa 50/50 betragen. Wie auch im Bericht festgehalten ist, ist in Pflegeheimen die Unterscheidung in Pflegeleistung und Betreuung schwieriger als in Spitälern. Die erhobene Quote von 75% Pflege zu 25% Betreuung im Kanton St. Gallen gibt eine unbefriedigende Situation wieder, zumal es fraglich ist, ob genügend ausgebildetes Personal für die Betreuung (Sozialpädagoginnen und FaBe) angestellt sind. Auch in diesem Sinne ist eine Qualitätssicherung und Entwicklung zu begrüssen. Die in verschiedenen Studien erhobene zukünftige Zunahme von erhöhtem Pflegeaufwand für Betagte weist ebenfalls daraufhin, dass das Verhältnis 75% Pflege und zu 25%-Betreung unrealistisch ist. Der vpod schlägt vor, analog der Schätzung von Curaviva, von einem Verhältnis Pflege- und Betreuungsaufwand von 80 zu 20% auszugehen. Leider sind die Auswirkungen der neuen Pflegefinanzierung auf das Personal in den Ausführungen zur neuen Pflegefinanzierung nicht thematisiert. Es wird vom Status quo ausgegangen, der erwiesenermassen unbefriedigend ist. Dies trifft vor allem auf den Anteil an gut ausgebildetem Pflegepersonal aber auch auf das Lohnangebot bei Heimen zu. So hat die BASS - Studie "Pflegeausbildung und Pflegepersonalmangel im Kanton Graubünden" vom Januar 2010 gezeigt, dass die Löhne im Heimbereich im Kanton St. Gallen deutlich tiefer sind als in den umliegenden Kantonen. Es fällt auf, dass dies besonders auf gut ausgebildetes Personal der Sekundarstufe II und im tertiären Bereich zutrifft. Die Festlegung der Kostenrechnung auf den heutigen Zustand berücksichtigt nicht, dass die Löhne in den Pflegeheimen im Kanton St. Gallen im Vergleich zu den umliegenden Kantonen zu tief sind und dringend angehoben werden müssen. Die Heime haben grosse Rekrutierungsprobleme beim gut ausgebildeten Personal. Wenn keine Spannweite in der Kostenrechnung aufgeführt wird, dass mit dem oben angeführten Argument begründet wird, besteht die Gefahr, dass eine solche Kostenrechnung zum Sparen einlädt. Akut- und Übergangspflege Hier stellt sich die Frage, ob die Heime über ausreichende Kompetenzen und Infrastrukturen verfügen, um den erhöhten Anforderungen einer Akut- und Übergangspflege zu genügen. Der Heimverband Curaviva empfiehlt denn auch den Langzeitinstitutionen, eine ausreichende Finanzierung und Bereitstellung der stationären Übergangspflege sicherzustellen oder sonst auf das Angebot Übergangspflege zu verzichten. Hier könnte allenfalls eine Problemzone zusätzlich entstehen: Spitäler schicken (wegen des durch die DRG ausgelösten Finanzierungsdrucks) die Patient/innen schneller ins Heim zurück. Das Heim allerdings ist personell und finanziell nicht auf diese Zusatzbelastung vorbereitet. Es ist folglich damit zu rechnen, dass wenn die Pflegeheime aus Kostengründen nicht genügend qualifiziertes Pflegepersonal rekrutieren können, sie auf die Bereitstellung einer Akut- und Übergangsfinanzierung verzichten. Darum müssen auch andere Lösungen in Betracht gezogen werden. Spitäler sollten Kapazitäten in der postakuten Pflege aufbauen, damit nicht neue Problemsituationen geschaffen werden. Finanzierung ambulante Pflege Die günstigste Pflege, die ambulante Pflege, darf für die Privaten nicht verteuert werden. Sie soll möglichst attraktiv bleiben. Die geplante Mehrbelastung der Klient/innen im ambulanten Bereich lehnt der vpod in aller Form ab. Eine Verlagerung aus Kostengründen in die stationären Angebote käme den Gemeinden deutlich teurer zu stehen, als die Übernahme der Restfinanzierung. Forderungen des vpod
Bildungsstandards, Mai 2010 Gemäss der Bundesverfassung sind die Kantone verpflichtet wichtige Bildungsziele (Bildungsstandards) der obligatorischen Schule aufeinander abzustimmen. In den kantonalen Gesetzgebungen sind die Bestimmungen für die interkantonale Zusammenarbeit festgelegt. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat auf dieser Grundlage nationale Bildungsstandards entwickelt, welche die Mindestkompetenzen der Schülerinnen und Schüler am Ende der 2. und 6. Primarstufe und der 3. Sekundarstufen in den Fachbereichen, Schulsprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften erreichen sollen. Weiter werden die Bildungsstandards (Bildungsziele) in den Lehrplan21 einfliessen. Stellungnahme des vpod für die Kantone St. Gallen und Thurgau Neben den aufgeführten Standards fehlen Standards für die sogenannt "weichen Fächer", wie Handarbeit, Werken, Gestalten und Sport. Hauswirtschaft und Kochen sind teilweise verpackt in den Basisstandards Naturwissenschaften und erwähnt " im Abschnitt Mensch und Gesundheit". Gemäss EDK können im Sinne des HarmoS-Konkordates nach Art. 7 Abs. 2 Bst. b zu einem späteren Zeitpunkt weitere Standards entwickelt werden, die nicht zwingend Leistungsstandards sein müssen. Die Beschränkung auf die sogenannt messbaren Leistungsfächer genügt für die heutige Schule nicht. Die Schule muss eine umfassende Bildung anbieten, die sich nicht ausschliesslich auf die genannten vier Bereiche beschränken. Schule ist mehr. Soziale und personelle (Selbst) Kompetenzen gehören genau so dazu wie Fach- und Sachkompetenz. Der heutige Fokus auf die vier Bereiche, Schulsprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften ist deshalb zu kurz und eng gefasst. Auch wenn unbestritten die Schulsprache, wie auch Mathematik die Grundlagen für jeden weiteren schulischen Bildungserwerb sind und in diesem Sinne gestärkt werden muss. Auf diesem Hintergrund ist dem Erwerb der Erstsprache auch ein besonderes Augenmerk zu schenken. Weiter lehnen wir Standards, die zu einer Selektion genutzt werden können, grundsätzlich ab. Die Basisstandards müssen entsprechend festgelegt werden. Die Bildungsstandards müssen zwingend als Förderinstrument genutzt werden. Wie bereits ausgeführt darf die Überprüfung der Standards nicht als selektives Instrument genutzt werden. Ausgliederung Technische Betriebe Kreuzlingen, Juni 2010 Nach rund 10 Jahren nimmt die Stadt Kreuzlingen einen erneuten Anlauf für die Verselbständigung der Technischen Betriebe. Im Gegensatz zu damals wird keine Aktiengesellschaft mehr angestrebt. Die Technischen Betriebe sollen diesmal in eine öffentlich rechtlich selbstständige Anstalt überführt werden. Damals wie heute sind die Gründe für die Ausgliederung gleich, das liberalisierte Strommarktgesetz, dass die Gemeinde zu diesem Schritt zwingt. Der vpod äussert sich in der Vernehmlassung kritisch und ablehnend zum geplanten Vorhaben. Stellungnahme Der vpod lehnt die Umwandlung der TB Kreuzlingen in eine öffentlich rechtliche Anstalt grundsätzlich ab. Eine Verselbständigung ohne Klarheit, wie das Personal in Zukunft angestellt wird vom vpod nicht akzeptiert. Drei Gründe gegen die Auslagerung. 1. Entgegen den aufgeführten Argumenten besteht kein nachvollziehbarer Grund die TB aus der Stadtverwaltung herauszulösen. Auch mit dem liberalisierten Markt kann die TB ihre Aufgaben ohne Verselbständigung erfüllen. - Öffnung des Strommarktes, bessere Kooperationen usw. Auch als Teil der Stadtverwaltung kann sie Kooperationen mit anderen Betrieben eingehen. Die direkte Kontrolle der TB wird der Politik entzogen. Der Gemeinderat kann zwar die Verwaltungsräte wählen aber Einfluss auf diese nehmen kann er hingegen nicht. Auch ist nicht ersichtlich wer die Verwaltungsräte vorschlägt. Investitionen der TB werden weiterhin über den Gemeinderat getätigt, hingegen wird die Tarifpolitik dem direkten Einfluss des Parlamentes entzogen. Mit der Genehmigung der Eigentümerstrategie kann zwar Einfluss über die Stossrichtung der Entwicklung der TB genommen werden, doch in wie weit dies genutzt werden kann ist offen. 2. Das Personal wird in dieser Vorlage völlig ausgeklammert. Einzig im Entwurf des Organisationsreglements findet sich ein Hinweis bei Punkt 2 - Reglemente. 3. Die Stossrichtung, wie das Personal zukünftig behandelt werden soll, findet sich auf Seite 5 des Argumentarium. Zukünftig soll der VR ohne Mitwirkung des Personals die Löhne und das Vergütungssystems ausarbeiten und eine Verschiebung des bestehenden Lohngefüges wird nicht ausgeschlossen. Eine Besitzstandswahrung wird für sage und schreibe zwei Jahre gewährt. Für den vpod kann es nicht sein, dass das Personal der TB gegenüber dem übrigen städtischen Personal schlechter gestellt wird. Im VN - Papier wird immer wieder betont, dass es ein Betrieb der Stadt Kreuzlingen bleiben wird, auch darum ist eine andere Behandlung des Personals nicht nachvollziehbar und zu rechtfertigen. Es ist weiter zu befürchten, dass mit der Begründung der Konkurrenzfähigkeit die Löhne vor allem in den handwerklichen Bereichen gedrückt werden. Die Ausführungen im Argumentarium lassen einen solchen Schluss zu. Siehe Punkt 3. Fazit Die vorgeschlagenen Anstellungsbedingungen für das Personal werden vom vpod nicht akzeptiert. Sollte das Parlament und Volk trotzdem einer Verselbständigung zustimmen, muss das Personal zwingend unter das Städtische Personalrecht gestellt werden und die Mitwirkungsrechte garantiert und institutionalisiert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||